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   BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97   

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https://dejure.org/1997,12732
BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97 (https://dejure.org/1997,12732)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1997 - VII R 118/97 (https://dejure.org/1997,12732)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1997 - VII R 118/97 (https://dejure.org/1997,12732)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1970 - VII R 88/68

    Beschwerde - Nichtzulassung der Revision - Abhilfe - Entscheidung des FG -

    Auszug aus BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97
    Bei der Entscheidung über die Zulassung der Revision handelt es sich lediglich um eine prozessuale, in der eigentlichen Streitsache neutrale Nebenentscheidung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1970 VII R 88/68, BFHE 99, 107 , BStBl II 1970, 573 , und vom 16. Juli 1986 I R 169/85, BFH/NV 1987, 386), die kein eigentlicher Bestandteil des Urteils ist.
  • BFH, 08.10.1986 - VI R 7/86

    Negative Entscheidung über die Zulassung der Revision bei fehlender Aussage des

    Auszug aus BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97
    Folglich ergibt sich aus dem Umstand, daß das FG die Revision weder im Tenor noch in den Gründen seiner Entscheidung zugelassen hat, kein Begründungsmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO , der die zulassungsfreie Revision eröffnen könnte (Beschluß des BFH vom 8. Oktober 1986 VI R 7/86, BFH/NV 1987, 115, mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. April 1981 VII R 96/80).
  • BFH, 16.07.1986 - I R 169/85

    Begründung einer Revision mit einer Verletzung von Bundesrecht und Landesrecht

    Auszug aus BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97
    Bei der Entscheidung über die Zulassung der Revision handelt es sich lediglich um eine prozessuale, in der eigentlichen Streitsache neutrale Nebenentscheidung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1970 VII R 88/68, BFHE 99, 107 , BStBl II 1970, 573 , und vom 16. Juli 1986 I R 169/85, BFH/NV 1987, 386), die kein eigentlicher Bestandteil des Urteils ist.
  • BFH, 07.04.1981 - VII R 96/80
    Auszug aus BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97
    Folglich ergibt sich aus dem Umstand, daß das FG die Revision weder im Tenor noch in den Gründen seiner Entscheidung zugelassen hat, kein Begründungsmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO , der die zulassungsfreie Revision eröffnen könnte (Beschluß des BFH vom 8. Oktober 1986 VI R 7/86, BFH/NV 1987, 115, mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. April 1981 VII R 96/80).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14

    Beschränkung der Erbenhaftung für Einkommensteuerforderungen, die aus der

    Es ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, was unter den im Urteil des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/97, BStBl II 1997, 705 angesprochenen Kriterien der "materiellen Zurechnung" zu verstehen ist und ob unter diesem Gesichtspunkt eine Differenzierung in der vom erkennenden Senat vorgenommenen Art und Weise (unterschiedliche Zurechnung von Verwaltungs-Maßnahmen bei der Frage der Verwirklichung des Steuertatbestandes einerseits und des Umfanges des Vollstreckungszugriffes andererseits) gerechtfertigt ist.
  • FG Hamburg, 18.11.1999 - VI 299/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erstattungsfähigkeit;

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